Oft wird man doch mit großen Augen angeschaut und an sich auch kein Wunder, denn nicht immer kennt man die Rechtslage in und auswendig. Doch der Gesetzgeber hat hier klare Richtlinien aufgestellt.
Dieser Artikel soll lediglich einen kurzen Überblick über dieses Thema geben und stellt keinerlei rechtliche Beratung (oder Anspruch) dar!
Nun aber weiter im Text! :)
Grundlegend gibt es hier zwei Gesetze:
- Der Fotograf hat das Urheberrecht. Geregelt ist das ganze im Urheberrechtsgesetz (kurz UrhG).
- Das Modell bzw. die abgelichtete Person hat das Recht am eigenen Bild. Nachzulesen im Kunsturhebergesetz (kurz KunstUrhG oder KUG), insbesondere §22.
Durch diese zwei Gesetze darf keine der beiden (!) Personen die Fotos verwenden. Genau genommen, muss sogar schon vor dem Abdrücken des Auslösers die Zustimmung vorliegen!
Laut Gesetzgeber gilt eine Zustimmung auch per Handschlag. Doch Erfahrungsgemäß sollte man sich darauf nicht verlassen, denn was ist in einem Jahr, in fünf Jahren oder gar noch länger? Daher empfiehlt es sich immer wieder, einen kleinen schriftlichen Vertrag (auch Modelrelease genannt) aufzusetzen.
Kurz gesagt:
- Der Fotograf räumt dem Modell in der Regel ein Nutzungsrecht ein.
- Das Modell stimmt dem Erstellen der Fotos, der Bearbeitung und Veröffentlichung zu.
Musterverträge gibt es im Internet in unterschiedlichen Ausprägungen zu finden. Noch ein paar Tipps zur Gestaltung eines Modelrelease:
- Weniger ist oft mehr
- Einfache Worte, immerhin soll man alles auch ohne Jurastudium verstehen
- Am besten max. 1-2 DIN-A4 Seiten
Was wäre die Welt ohne Ausnahmen? Gerade wenn es sich bei der Person um einen Promi handelt (Person der Öffentlichkeit), oder die Person nur „Beiwerk“ ist, oder es sich um eine Massenveranstaltung handelt, gibt es Ausnahmen.
Zum Nachlesen und vertiefen eignet sich folgender sehr ausführlicher Ratgeber (PDF-Datei):
Fotorecht für Fotografen
Und nun viel Spaß – vielleicht ja beim Erstellen eines eigenen Modelrelease. :)
interessanter artikel. Ich hoffe der nächste artikel geht auf die ganzen ausnahmen ein die es ja gerade interessant machen ;-)